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die Geschäftsgrundlage - der Vermittlungsvertrag:

 

Vermittlungsvertrag –

    zwischen  PAV – professionelle Arbeitsvermittlung  (GF Knud Espig) 

                                           - nachfolgend Vermittler genannt

und    ………………                - nachfolgend Kunde genannt

1. Vertragsgegenstand:

Der Kunde beauftragt den Vermittler – auf Grundlage dieses Vermittlungsvertrages – mit der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz. Ein Anspruch auf eine tatsächliche Vermittlung besteht nicht.

2. Leistungen des Vermittlers und Mitwirkung des Kunden:

Der Vermittler bemüht sich, den Kunden in eine Beschäftigung zu vermitteln. Die Vermittlungsleistung beinhaltet Beratungsleistungen und die Kontaktherstellung zwischen dem Kunden und potenziellen Arbeitgebern. Die Verhandlung in Bezug auf den mit dem Arbeitgeber zu schließenden Arbeitsvertrag und die Ausgestaltung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses liegen allein in der Verantwortung des Kunden bzw. des Arbeitgebers.

Die Mitwirkung des Kunden liegt in der Vorlage von wahrheitsgemäßen, vollständigen Bewerbungsunterlagen, wahrheitsgemäßen Aussagen über beruflichen Werdegang, Befähigung, Qualifikation und den auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Gesundheitszustand.

Der Kunde erteilt dem Vermittler die Erlaubnis, seine Bewerbungsunterlagen an potenzielle Arbeitgeber weiterzureichen.

3. Vergütung:

Der Anspruch des Vermittlers auf Vergütung der Vermittlungsleistung entsteht automatisch mit Abschluss eines Arbeitsvertrages, sofern der Kontakt durch den Vermittler zustande gekommen ist.                                         

Der Kunde verpflichtet sich hierbei, den Vermittler umgehend von dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages in Kenntnis zu setzen. 

Bei erfolgreicher Vermittlung des Kunden in ein Beschäftigungsverhältnis erhält der Vermittler vom Kunden ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30% (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des ersten Monatsbruttogehaltes.

Die Vergütung wird mit Auszahlung des ersten Monatsgehaltes bzw. Honorars fällig.

Für Leistungen des Vermittlers, die vom Kunden extra - unabhängig vom Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses - beauftragt werden (z.B. spezielle Schulungen, Trainingsmaßnahmen, Chancenoptimierung etc.), erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Der Stundensatz beträgt aktuell 50,-- Euro incl. Mehrwertsteuer.

5. Unterlagen und Datenschutz:

Der Kunde willigt ein, dass die dem Vermittler zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen – bei Nichteignung – beim Vermittler für weitere Vermittlungsaktivitäten verbleiben.

Der Kunde genehmigt hiermit ausdrücklich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vermittlung in Arbeit.

Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass diese Daten im Rahmen der Vermittlungstätigkeit an mögliche Arbeitgeber weitergeleitet werden können.

Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Daten in anonymisierter Form.

6. Schlussbestimmungen:

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Datum / Unterschrift des Kunden                PAV

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